Das Wappen besteht aus dem Schild, eine bis ins Mittelalter benutzte Schutzwaffe, zugleich auch Ehrenzeichen. Der Schild des Langerfelder Wappens ist geviertelt und an der oberen rechten Seite mit einem Einschnitt versehen. Das den Einschnitt umgebende obere rechte Feld ist schwarz.
Das obere linke Feld enthält auf weißem Untergrund ein Schwungrad, sowohl als Hinweis auf die hiesige Industrie als auch auf ein Wappenzeichen der adligen Herren von Dobbe (Dobben) zu Lier, einst Besitzer der früheren Wasserburg Haus Rauental.
Auf dem unteren rechten Feld des Wappens ist ebenfalls auf weißem Grund ein Garnbündel dargestellt, das auf die Bleicherei und das Textilgewerbe hinweist, in dem 18. und 19. Jahrhundert die meisten Langerfelder Familien ihren Lebensunterhalt fanden.
Das untere linke Viertel des Wappens ist grün. Langerfeld gehörte bis 1922 zu Westfalen. Deshalb enthält das Wappen die alten westfälischen Farben schwarz, weiß und grün. Der Wappenschild ist von oben rechts nach unten links mit rot-weiß geschachten Schrägbalken der Grafschaft Mark versehen, zu der Langerfeld früher gehörte. Das damalige Amt Langerfeld hat nach der Jahrhundertwende (1900) ein Wappen anfertigen lassen, auf dem von einem Adler die Wappen der Gemeinden von Langerfeld und Nächstebreck, die zum Amt gehörten, gehalten werden. Zuvor hatten beide Gemeinden nie ein Wappen besessen.
Die Gemeindevertretung hat das Langerfelder Wappen am 25.03.1902 genehmigt. Vermutlich bedingt durch die Ablehnung des Antrages auf Stadterhebung 1912, den 1. Weltkrieg (1914/18) und die 1922 erfolgte Eingemeindung Langerfelds und Nächstebrecks nach Barmen versäumte es die Gemeinde, das Wappen durch die übergeordneten preußischen Behörden amtlich genehmigen zu lassen.
Ein Wappenschild wird immer aus Sicht des Trägers, also von hinten, betrachtet, so dass die auf einer Abbildung linke Seite als rechts bezeichnet wird, oft auch als vorne, da der Schild in der linken Hand getragen wurde und diese Seite des Schildes damit dem Gegner zugewandt war.
Josef Linkenbach